LAC HAWX - Die erste Adresse in Lengau in Sachen Modellflug!

Donnerstag, 8. April 2010

Das wars dann wohl mit da Mentor :-(

 
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Eingestellt von R.F. um 4/08/2010 06:23:00 PM

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LAC HAWX WANTS YOU

LAC HAWX WANTS YOU

Flugplatzordnung


1.) Das Benützen des Modellflugplatzes ist grundsätzlich nur den Mitgliedern des LAC HAWX gestattet.
2.) Jedes Mitglied ist verpflichtet eine Modellhaftpflichtversicherung abzuschließen und diese gegenüber dem Vorstand durch den Einzahlungsschein nachzuweisen.Kann keine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden, muss vom Vorstand ein Flugverbot erteilt werden.
3.) Der LAC HAWX übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Sachbeschädigungen. Jeder Modellpilot haftet für die von ihm verursachten Schäden. Jeder Pilot ist verpflichtet, sein Modell im technischen einwandfreien Zustand zu halten.
4.) Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenden Piloten fliegen.
5.) Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung muss jeder Modellpilot seine Frequenzmarke von der Frequenztafel nehmen.Bei Mehrfachbelegung von Kanälen darf nur derjenige Modellpilot den Sender einschalten bzw. starten, der im Besitz der Frequenzmarke ist. Alle Piloten, die den gleichen Kanal belegen, müssen sich untereinander absprechen. GILT NICHT FÜR 2,4 GhZ Anlagen.
6.) Unnötige Lärmentwicklung ist grundsätzlich zu vermeiden.
7.) Die Startvorbereitungen dürfen ausnahmslos nur im Vorbereitungsbereich (hinter dem Sicherheitsnetz) erfolgen. Aus Sicherheitsgründen muss das Modell beim Start des Motors in geeigneter Weise gesichert oder gehalten werden.
8.) Das Betreten der Start/Landebahn ist dem Piloten (und seinem Helfer) nur beim Start- und Landevorgang gestattet. Ansonsten hat sich der Pilot beim Steuern seines Modells je nach Windrichtung an der Seite oder am Ende des Schutznetzes aufzuhalten.
9.) Der beabsichtigte Landevorgang ist rechtzeitig durch lautes Rufen von "LANDUNG" anzukündigen.
10.) Das Überfliegen von Personen und Gebäuden ist ausnahmslos verboten. Es gilt absolutes Flugverbot, wenn auf den in unmittelbarer Nähe liegenden Feldern landwirtschaftliche Arbeit durchgeführt wird.
11.) Bei Außenlandungen bzw. Absturz oder Verlust von Teilen des Modells ist das umliegende Gelände nur durch eine Person äußerst schonend zu betreten. Die Lande- oder Absturzstelle ist von allen zum Modell gehörenden Teilen unverzüglich zu räumen. Bei größeren Flur- oder Ernteschäden hat der Pilot den Grundstückseigentümer schnellstmöglich zu informieren.
12.) Bei Instandsetzungsarbeiten (Mäharbeiten) auf dem Gelände ist jeglicher Flugbetrieb verboten.
13.) Mitarbeit im Verein ist Ehrensache, jedes Mitglied muss für Arbeiten am Flugplatz und bei Veranstaltungen ansprechbar sein.
14.) Für peinlichste Sauberkeit ist zu Sorgen. Das Zurücklassen von Müll jeglicher Art auf dem Flugplatzgelände ist nicht erlaubt. Es ist Sorge zu tragen, dass das Erdreich in keiner Weise verunreinigt wird.
15.) Nicht vom Vorstand geladene Gäste dürfen erst nach Bezahlung der Gastgebühr und Nachweis einer Modellhaftpflichtversicherung die Anlage zu den üblichen Flugzeiten benützen. Die Flugplatz-Ordnung und die Bestimmungen auf der Gästeliste sind einzuhalten.
16.) Verstöße gegen die Flugplatz-Ordnung werden im Erstfall mit einer befristeten Flugsperre, im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss vom Flugbetrieb geahndet.
17.) Die Anweisungen der Vorstandschaft bzw. deren beauftragte Personen ist folgezuleisten.
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